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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Energieberatungsleistungen · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Energieberatungsleistungen zwischen Sevket Acikgöz, SAENERGIEBERATUNG, Anschrift siehe Impressum (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern. Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
(2) Grundlage jedes Auftrags sind das Angebot des Auftragnehmers und der Energieberatervertrag. Individuelle Vereinbarungen dort haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website, der kostenlose Förder-Check und das kostenlose Erstgespräch sind unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot bzw. den Energieberatervertrag annimmt, zum Beispiel durch Unterschrift auf Papier, durch Online-Unterschrift über den persönlichen Link oder durch eine Annahmeerklärung per E-Mail. Der Auftraggeber erhält anschließend eine Bestätigung des Vertragsinhalts per E-Mail.
§ 3 Leistungen und Abgrenzung
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und dem Energieberatervertrag, zum Beispiel individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), energetische Fachplanung und Baubegleitung für Förderprogramme, Unterstützung bei Förderanträgen und Nachweisen, Heizlastberechnung, Wärmeschutznachweis nach GEG oder Wärmebrückenberechnung.
(2) Die Leistungen erfolgen entsprechend den Vorgaben des jeweils gewählten Förderprogramms unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden technischen Mindestanforderungen. Die bei Antragstellung gültigen Merkblätter und Richtlinien der gewählten Förderprogramme sind Vertragsbestandteil, soweit im Energieberatervertrag benannt.
(3) Der Auftragnehmer ist weder mit bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten verbunden noch von diesen beauftragt und vermittelt deren Lieferungen und Leistungen nicht.
(4) Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich energetische Leistungen. Er erbringt keine Planungsleistungen im Sinne der HOAI; Leistungen der Baubegleitung sind keine Objektüberwachung nach HOAI. Systemskizzen sind keine Werkplanung. Handwerkerangebote werden nur auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Die Dokumentation für den Fördergeber ist keine Planungsgrundlage und kein Bautagebuch. Stichproben- oder Sichtprüfungen vor Ort sind keine werkvertragliche Abnahme. Dem Auftraggeber wird empfohlen, für Planung und Umsetzung einen Architekten oder Bauingenieur sowie gegebenenfalls weitere Fachplaner hinzuzuziehen.
(5) Der Auftragnehmer ist fachkundig auf dem Gebiet des energiesparenden Bauens und Sanierens. Er ist kein Finanzierungsberater und nicht verpflichtet, über alle für ein Vorhaben infrage kommenden Fördermöglichkeiten aufzuklären; eine umfassende Förderrecherche muss gesondert beauftragt werden. Rechts- und Steuerberatung ist nicht Gegenstand der Leistungen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer Zugang zu allen erforderlichen Bereichen des Gebäudes und stellt alle benötigten Unterlagen rechtzeitig, vollständig und möglichst elektronisch zur Verfügung, insbesondere maßstäbliche und bemaßte Pläne, Verbrauchsdaten, Informationen über frühere und geplante bauliche Veränderungen sowie die für Förderanträge und Nachweise erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnisse, Handwerkerangebote, Schlussrechnungen und Fachunternehmererklärungen.
(2) Zum Pflichtenkreis des Auftraggebers gehören außerdem insbesondere: die Einholung von Handwerkerangeboten, die fristgerechte Antragstellung bei der Förderstelle, die unverzügliche Weiterleitung der Förderzusage an den Auftragnehmer, die Beauftragung der Handwerksbetriebe, die Festlegung des zeitlichen Ablaufs der Baumaßnahme, die Einhaltung der Vorgaben des Förderstandards sowie die fristgerechte Einreichung der Verwendungsnachweise.
(3) Abweichungen von der Planung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer umgehend mit, damit die Übereinstimmung mit den Förderbedingungen geprüft werden kann.
(4) Soweit eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung beauftragt ist, stellt der Auftraggeber sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen spätestens vier Wochen vor Ablauf der maßgeblichen Frist zur Verfügung.
(5) Der Auftragnehmer darf auf die Richtigkeit der Angaben und Unterlagen des Auftraggebers vertrauen, soweit Fehler für ihn nicht offensichtlich sind. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Fördermittel
(1) Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Über Förderungen entscheiden allein die zuständigen Förderstellen. Der Auftragnehmer gibt keine Zusage, dass, in welcher Höhe oder zu welchem Zeitpunkt eine Förderung gewährt wird, und haftet nicht für die Einhaltung einer Förderzusage durch den Fördergeber.
(2) Förderanträge müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; bewilligte Mittel stehen nur für einen bestimmten Zeitraum bereit. Die Beantragung der Zuschüsse und die Überwachung aller Fristen obliegen ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht zur Fristüberwachung verpflichtet.
(3) Die förderfähigen Kosten werden vor der Antragstellung gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. Nachträgliche Änderungen können in der Regel nicht nachbeantragt werden.
(4) Der Auftraggeber darf den energetischen Zustand nach Durchführung der geförderten Maßnahme nicht verschlechtern. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine Übererfüllung der Fördervoraussetzungen durch den Auftraggeber.
(5) Die Vergütung des Auftragnehmers ist unabhängig davon geschuldet, ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 6 Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann der Auftraggeber einen Vor-Ort-Termin nicht wahrnehmen, bittet der Auftragnehmer um Absage spätestens 24 Stunden vorher. Kann der Auftragnehmer einen Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin vereinbart.
§ 7 Vergütung, Nebenkosten und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.
(2) Soweit im Angebot vereinbart, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung von Nebenkosten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, und zwar aufwandsbezogen gegen Nachweis sowie für Fahrten mit dem Pkw ab der Betriebsstätte in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
(5) Zusätzliche Arbeiten oder Änderungen des Auftrags müssen schriftlich vertraglich vereinbart werden und werden gesondert vergütet.
§ 8 Kündigung
(1) Jede Vertragspartei kann den Vertrag mit den in § 621 BGB genannten Fristen kündigen.
(2) Der Auftragnehmer kann außerordentlich kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug ist, die für die Arbeiten notwendigen Unterlagen trotz Aufforderung nicht vorlegt oder trotz rechtzeitiger Ankündigung keinen Zugang zum Objekt ermöglicht.
(3) Im Fall einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig nach den Vertragspreisen zu vergüten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für die Verletzung der von ihm geschuldeten Pflichten nach Maßgabe des Vertrags nach den Vorschriften des BGB. Für darüber hinausgehende Gefälligkeiten, Empfehlungen und Ratschläge haftet der Auftragnehmer nicht.
(2) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
(3) Energiedaten werden nach den Angaben des Auftraggebers und ergänzend nach Erfahrungswerten nach bestem Wissen ermittelt. Berechnungen beruhen auf normierten Annahmen; der tatsächliche Verbrauch hängt stark vom Nutzerverhalten und von der Witterung ab. Eine Garantie für bestimmte Verbrauchswerte oder Einsparungen wird nicht übernommen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen von Handwerksbetrieben oder anderen Dritten und nicht für Entscheidungen von Förderstellen.
(5) Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden und 300.000 EUR für Vermögensschäden.
§ 10 Urheberrecht, Nutzung und Vertraulichkeit
(1) Dem Auftragnehmer verbleiben an den von ihm erstellten Unterlagen alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Auftraggeber darf Berichte, Sanierungsfahrpläne und Berechnungen für das jeweilige Gebäude nutzen und an Förderstellen, Handwerksbetriebe, Banken und Behörden weitergeben. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer behandelt alle Informationen und Unterlagen, die ihm im Rahmen des Auftrags bekannt werden, vertraulich.
(3) Fordern BAFA, KfW oder dena im Rahmen einer Qualitätsprüfung Unterlagen an, darf der Auftragnehmer diese zu diesem Zweck zur Verfügung stellen. Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung. Den Widerruf können Sie auch online über „Vertrag widerrufen“ erklären.
§ 12 Streitbeilegung
(1) Gegenüber Verbrauchern gilt: Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, gilt: Ruft ein Vertragspartner bei Streitigkeiten über Inhalte des Vertrags vor Beschreiten des Rechtswegs die Schlichtungsstelle des GIH e.V. (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e.V.) auf Grundlage ihrer Schlichtungsordnung an, stimmt der andere Vertragspartner der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zu. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass die Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers zustimmt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für das Vorliegen von Vertragslücken, Änderungen und Ergänzungen.