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Wärmeschutznachweis nach GEG

Der rechnerische Nachweis, dass Neubau, Anbau oder Umbau die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

Worum es geht

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die Gebäudehülle und an den Energiebedarf eines Gebäudes. Der Wärmeschutznachweis belegt rechnerisch, dass die Planung diese Anforderungen erfüllt.

Die Berechnung berücksichtigt die Aufbauten von Wänden, Dach und Boden, die Fenster und die geplante Anlagentechnik. Je früher sie vorliegt, desto leichter lassen sich Bauteile noch anpassen.

Wann Sie das brauchen

  • Sie planen einen Neubau
  • Ein Anbau, eine Aufstockung oder eine Erweiterung steht an
  • Größere Teile der Gebäudehülle werden erneuert
  • Bauamt oder Architekt verlangen den Nachweis

Was Sie bekommen

Berechnung nach GEG

Der vollständige Nachweis für das geplante Gebäude.

Bauteilnachweise

Die Kennwerte der einzelnen Bauteile als Grundlage für Ausschreibung und Ausführung.

Abstimmung mit der Planung

Rückmeldung an Architekt oder Planer, wenn Bauteile angepasst werden sollten.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mich melden?

Möglichst früh in der Planung. Solange Aufbauten und Technik noch nicht festgelegt sind, lassen sich die Anforderungen am günstigsten einhalten.

Erstellen Sie den Nachweis auch für Anbauten?

Ja. Welche Anforderungen gelten, hängt von Art und Größe des Vorhabens ab; das klären wir im Erstgespräch.

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